Honorarkräfte beauftragen

Was Sie wissen müssen

Im Juli 2025 ist ein neuer Honorarzahlungsprozess der Erzdiözese Freiburg in Kraft getreten. Er untergliedert sich in mehrere Teilprozesse, die je nach Sachlage angewendet werden. 

Kirchengemeinden können ihn ab 01. Juli anwenden, verpflichtend wird er zum 01.01.2026 eingeführt. Bitte nehmen Sie zur Klärung Kontakt mit der für Ihr Bildungswerk zuständigen Verwaltungskraft auf – also im Pfarramt, der Verrechnungsstelle oder Gesamtkirchengemeinde. 
 
Für eine Einordnung klicken Sie sich durch die Fragen! 
 

Der Einordnungsprozess

In diesem ersten Schritt klären Sie, welcher Teilprozess im konkreten Fall angewendet wird. Ausführliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Unterlagen. Bitte beachten Sie das verbindliche Vier-Augen-Prinzip bei den entsprechenden Formularen.
  
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Der Kleinbetragsprozess 

Die Fragen des Kleinbetragsprozesses sind ebenso im Klicktool integriert. Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen:
  
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Das Honorarfeststellungsverfahren 

Die ausführlichen Beschreibungen des Feststellungsverfahren finden Sie hier:
  
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Der Kirchenmusikprozess

Die ausführlichen Beschreibungen des Kirchenmusikprozess finden Sie hier:
  
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